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§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen art.factory (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Auftragsproduktionen Fotografie
(1) Bei Auftragsproduktionen erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Auftragnehmers und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
(2) Von den erstellten Fotos wählt der Auftragnehmer die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Weitere Zusatzleistungen des Auftragnehmers wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
(4) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
§ 3 Auftragsproduktion Videografie
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bild- und Tonwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die vom Auftragnehmer hergestellten Videos und Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars durch den Auftraggeber auf diesen über.
(5) Bei der Verwertung der Videos kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Videos (Bild und Ton) genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Die Originaldateien verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 4 Vergütung
(1) Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung.
(2) Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Auftragnehmers im angemessenen Umfang.
(3) Ist der Auftragnehmer für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers und um den Betrag, den der Auftragnehmer mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Haftung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. (2) Der Auftragnehmer haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Werke entstehen.
§ 6 Lizenzrechte
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an allen gefertigten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
(2) Die vom Auftragnehmer hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt in jedem Fall nach vollständig geleisteter Honorarzahlung. (4) Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung des Auftragnehmer Werke zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ihm bestellte Werke zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
§ 7 Speicherung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Sicherungen der angefertigten Aufnahmen aufzubewahren bzw. zu speichern, nachdem die Aufnahmen vom Auftraggeber abgenommen wurden und diesem entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
(3) Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist abweichend zu Absatz 3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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